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   FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2005 - 1 K 70/02   

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https://dejure.org/2005,21565
FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2005 - 1 K 70/02 (https://dejure.org/2005,21565)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.03.2005 - 1 K 70/02 (https://dejure.org/2005,21565)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. März 2005 - 1 K 70/02 (https://dejure.org/2005,21565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) auf Investitionszulage für die Anschaffung eines Motorrads; Anforderungen an den Nachweis der überwiegend betrieblichen Nutzung eines Motorrads; Anforderungen an eine entsprechende Beweisvorsorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG § 2
    Motorrad nicht investitionszulagebegünstigt; Investitionszulage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Motorrad nicht investitionszulagebegünstigt - Investitionszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.12.1996 - I R 54/95

    Steuerbilanz - Nichtabziehbare Betriebsausgabe - Kapitalgesellschaft -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2005 - 1 K 70/02
    Zwischenzeitlich hat der Bundesfinanzhof zwar entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft steuerlich gesehen auch keine außerbetriebliche Sphäre mehr hat (BFH, Urt. vom 4. Dezember 1996, I R 54/95, BFHE 182, 123 , DB 1997, 707 ).

    Im Übrigen weist er selbst darauf hin, dass eine Kapitalgesellschaft ihre Wirtschaftgüter keineswegs immer nur im eigenen Interesse unterhält sondern sie möglicherweise auch im Interesse ihres Gesellschaftergeschäftsführers (BFH, Urt. vom 4. Dezember 1996, I R 54/95, BFHE 182, 123 , DB 1997, 707 ).

  • BFH, 17.12.1997 - III R 12/97

    Keine Investitionszulage für vermietete Wohnmobile

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2005 - 1 K 70/02
    Unabhängig von den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften ist ein Kraftfahrzeug nämlich schon dann als Personenkraftwagen i.S.d. Investitionszulagerechts anzusehen, wenn es objektiv nach Bauart und Einrichtung dazu geeignet und bestimmt ist, bei Privatfahrten Personen zu befördern (BFH, Urt. vom 17. Dezember 1997 III R 12/97, BFHE 185, 335 , BStBl II 1999, 498 ).

    Diese Auslegung beruht auf der Überlegung, dass das Investitionszulagenrecht - anders als das Straßenverkehrsrecht - mit dem Begriff PKW zielgerichtet ein Wirtschaftsgut von der Förderung ausschließen wollte, bei dem im Allgemeinen auch eine nicht unerhebliche private Nutzung zu erwarten ist, um so den Finanzbehörden eine zügige Bearbeitung der Investitionzulageanträge zu erleichtern (BFH, Urt. vom 17. Dezember 1997 III R 12/97, BFHE 185, 335 , BStBl II 1999, 498 ).

  • BFH, 22.06.2004 - VII R 53/03

    Kraftfahrzeugsteuer: Zweispuriges Kraftfahrzeug Trike kein "Kraftrad"

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2005 - 1 K 70/02
    Überdies war die Investitionszulage für das Motorrad auch deshalb zu versagen, weil es trotz seiner Einspurigkeit (vgl. dazu BFH, Urt. v. 22. Juni 2004, VII R 53/03, Pressemitteilung Nr. 20 v. 20. Oktober 2004) als PKW i.S.d. § 2 InvZulG einzuordnen ist.
  • BFH, 06.04.1990 - III R 2/87

    Keine betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts (hier: PKW) bei

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2005 - 1 K 70/02
    Vielmehr trat bei ihnen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Stelle einer schädlichen privaten Nutzung eine schädliche Nutzung für außerbetriebliche Zwecke (vgl. bspw. BFH, Urt vom 6. April 1990 III R 2/87, BFHE 161, 237 , BStBl. II 1990, 752), worunter insbesondere eine Nutzung durch den Gesellschaftergeschäftsführer außerhalb eines Dienst- oder Mietvertrages fiel (BFH, Urt. vom 6. April 1990 III R 2/87, BFHE 161, 237 , BStBl. II 1990, 752) aber auch ganz allgemein eine Nutzung, die keinen Bezug zur Tätigkeit der Gesellschaft erkennen ließ (Finanzgericht Nürnberg, Urt. vom 25. Februar 1992, I 10/90, EFG 1992, 411).
  • BFH, 26.03.1974 - VIII R 224/72

    Ausspielgerät - Umstellung auf Schwachstrom - Neues Wirtschaftsgut - Antrag auf

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2005 - 1 K 70/02
    Hierfür trägt nach den allgemeinen Grundsätzen derjenige die Beweislast, der die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen will und ist dabei nach § 90 Abs. 1 AO nicht nur verpflichtet, die subventionserheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen und durch ihm bekannte Beweismittel zu untermauern, sondern infolge der gerade im Investitionszulagenrecht strengen Anforderungen an die Mitwirkungspflicht (vgl. BFH, Urt. vom 26. März 1974 VIII R 224/72, BStBl. II 1974, 538) auch gehalten, rechtzeitig eine entsprechende Beweisvorsorge bspw. in Form von Fahrtenbüchern, Frachtbriefen, Kundendienstheften oder Tankbelegen zu treffen (Zitzmann, Zulagen für Investitionen in den neuen Bundesländern, 5. Aufl. 1996, Rdnr. 130 f.).
  • FG Nürnberg, 25.02.1992 - I 10/90
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 30.03.2005 - 1 K 70/02
    Vielmehr trat bei ihnen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Stelle einer schädlichen privaten Nutzung eine schädliche Nutzung für außerbetriebliche Zwecke (vgl. bspw. BFH, Urt vom 6. April 1990 III R 2/87, BFHE 161, 237 , BStBl. II 1990, 752), worunter insbesondere eine Nutzung durch den Gesellschaftergeschäftsführer außerhalb eines Dienst- oder Mietvertrages fiel (BFH, Urt. vom 6. April 1990 III R 2/87, BFHE 161, 237 , BStBl. II 1990, 752) aber auch ganz allgemein eine Nutzung, die keinen Bezug zur Tätigkeit der Gesellschaft erkennen ließ (Finanzgericht Nürnberg, Urt. vom 25. Februar 1992, I 10/90, EFG 1992, 411).
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 427/13

    Zur Einhaltung der in § 2 InvZulG 2005 normierten Investitionsfrist -

    Für die subventionserheblichen Tatsachen trägt nach den allgemeinen Grundsätzen derjenige die Beweislast, der die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen will und ist dabei nach § 90 Abs. 1 AO nicht nur verpflichtet, die subventionserheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen und durch ihm bekannte Beweismittel zu untermauern, sondern infolge der gerade im Investitionszulagenrecht strengen Anforderungen an die Mitwirkungspflicht (vgl. BFH-Urteil vom 26. März 1974 - VIII R 224/72, BStBl. II 1974, 538) auch gehalten, rechtzeitig eine entsprechende Beweisvorsorge zu treffen (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. März 2005 - 1 K 70/02, NWB direkt 2005, 7).
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